Der Ungeimpften gegen die Geimpften?
Wenn sich Ungeimpfte wegen eines zum Zeitpunkt der Infektion nachweislich ungetesteten Geimpften mit dem Covid19 Virus angesteckt hat, kann man Strafanzeige; wegen fahrlässiger Körperverletzung mit entsprechendem Schmerzensgeld stellen.
GRUND: Der Geimpfte wog sich in falscher Sicherheit, obwohl nach heutigem Stand eine Impfung wedervor einer Infektion schützt, noch die Weitergabe des Virus nicht unterbrochen wird.
Dadurch gelangt der Geimpfte wegen fahrlässiger Körperverletzung in Gefahr, denn er hätte die Möglichkeit gehabt, sich gratis testen zu lassen, im Umkehrschluss, dass sich der Ungeimpfte impfen hätte lassen können, gilt nicht, denn die Impfung sei freiwillig.
Nur zum Nachdenken!