Es gibt was zu feiern…

STRAFFREI SEIT 9.6.2020

ÜBLE NACHREDE der Straftatbestand.

  • 111 StGB Üble Nachrede

 

Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 11.06.2020

(1) Wer einen anderen in einer für einen Dritten wahrnehmbaren Weise einer verächtlichen Eigenschaft oder Gesinnung zeiht oder eines unehrenhaften Verhaltens oder eines gegen die guten Sitten verstoßenden Verhaltens beschuldigt, das geeignet ist, ihn in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Wer die Tat in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine Weise begeht, wodurch die üble Nachrede einer breiten Öffentlichkeit zugänglich wird, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.

(3) Der Täter ist nicht zu bestrafen, wenn die Behauptung als wahr erwiesen wird. Im Fall des Abs. 1 ist der Täter auch dann nicht zu bestrafen, wenn Umstände erwiesen werden, aus denen sich für den Täter hinreichende Gründe ergeben haben, die Behauptung für wahr zu halten.

 

Ich habe ganz vergessen zu feiern!

9.6.2020 wieder STRAFREIMeine Vorstrafe getilgt!

 

Ich als Aktivist betrieb die Webseite: GEGEN SEXUELLE GEWALT bis Dez. 2018, dann hörte ich auf und ließ die Webseite löschen. Aber es ist alles noch immer vorhanden!

Auch in meinem Geschenk an die Keppler Uni-Linz ist alles vorhanden!

Ich schrieb über diesen Fall seit er sich in Thailand freikaufte 2010 mit 5000.-€

Und es meldeten sich Frauen, Eltern, Männer (mit Kindern) bei mir die dort wohnten, oder sich eine Wohnung angeschaut hatten und auf mich im Netz aufmerksam wurden, in Wien wo er Hausmeister war.

Und ich antwortete über meine HP und gab denen Tipps sowie die schrieben mir z.B.: Er hat seinen Familiennamen geändert 7.1.2013

2014 ließ mich ein in Wien lebender Immobilienmakler, der heute wieder in seiner Heimatstadt Villach lebt und die Vorliebe auf kleine Buben hat, Anklagen wegen Mediengesetz die ganze Palette im März 2015 hatte ich den ersten Prozesstag.

Der Bubenschänder erschien nicht, er ließ sich vertreten von RA Scherbaum, der Vorsitzende Richter wollte einen Vergleich, der Kläger -Bubenschänder 5000.-€ von mir.

Von der Anklage Mediengesetz blieb die üble Nachrede. Und im zweiten Prozess im Mai 2015 bekam ich wegen übler Nachrede Ich wurde zu einer bedingten Strafe von 200.-€ verurteilt 100.-€ sofort zu bezahlen, die nächsten hundert wenn ich mir binnen 3 Jahre wieder ähnliches oder gleiches erlaube.

Als ich darauf hin 2017 einen Strafregisterauszug mir holte, stand hier nichts von meiner Vorstrafe drinnen! Die Dame am Amt machte mich darauf aufmerksam, dass ich aber weiter im Strafregister geführt werden könnte. Und als ich das nachforschte so war das so.

Ich bekam es schriftlich, dass meine Vorstrafe wegen übler Nachrede erst am 9.6.2020 automatisch getilgt werden würde.

Der Hohn an dieser Sache ist, dass der Bubenschänder bestimmt nicht ins österreichische Strafregister für Sexverbrecher eingetragen wurde, da er seine beweisbaren Straftaten in Pattaya verübt hat.

EINE SCHANDE FÜR ÖSTERREICHS JUSTIZ!

Und deren Sexualstraftäter-Datei!

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Hier die Bestätigung der Tilgung meiner Vorstrafe wegen einem Bubenschänder aus Österreich der 3Mal, Urlaub in Pattaya machte im Jahr, laut Aussagen von Jungen, die er sich auf sein Zimmer holte.

Für dass, das die österreichische Justiz zwar 2012 einen Prozess abhielt, bei dem nichts herauskam und der Bubenschänder am 7.1.2013 seinen Nachnamen verändert hat,  die Polizei und das Gericht kein Haar gekrümmt hat, wurde  ich 2015 im Herbst tätig und schrieb Thailands Polizei an. Und ich hatte Freunde in Deutschland die Thailänder in ihrem Freundeskreis hatten, die meine Texte übersetzten und als sie nach Hause fuhren in Flugzetteln verwandelten und überall verteilten. Und so wurde der feine Herr genau 5 Jahre nach der ersten Verhaftung 2010 zu Weihnachten wieder verhaftet! Durch meine Initiative. Da ich sogar Fluggesellschaften anschrieb, das Außenamt ein paar Mal kontaktierte, die Polizei in Wien, aber es  unternahm niemand etwas gegen ihn.

So ist es mir und meinen Freunden zu verdanken, dass dieser Bubenschänder verurteilt wurde, er wollte sich laut anderen Informanten  im März 2016 mit 60.000.-€ freikaufen, aber die Thailänder wollten 450.000.-€ von ihm. So musste er weiter bis September oder Oktober einsitzen, in thailändischen Gefängnissen möchte ich nicht inhaftiert sein!

Er wird mich und Thailand nie mehr vergessen. Vielleicht fliegt der Herr nun nach Brasilien o.a. Länder, oder er sucht sich was sehr naheliegend, sich in Villach, wo er seit 2016 wieder lebt, seine Jungs.

Wir liefen uns schon 4 Mal über den Weg wir hatten ein gemeinsames Kaffee, in das er so auch ich gerne ging.

Nun lebt er seit er aus dem Knast in Thailand kam, wieder in seiner Heimatstadt.

Ich weiß wo, ich weiß seinen Namen, aber ich darf ihn euch nicht preis geben. So viel liebe Eltern zum NICHT SCHUTZ eurer Kinder! Er wird geschützt nicht eure Kinder! 

Auf ein Neues, und mögen eure Kinder keinem Bubenschänder- Mädchenschänder in die Hände fallen, das wünsche ich euch von ganzem Herzen!

Zeichnung von mir, ich mit circa 3Jahren©ulf reisinger

Ich bin ein betroffener Mensch von Sexverbrechen als Kind!  


 

Meine Geschichte zu diesem Fall:

Dieser Bubenschänder wurde 2010 im Dez. kurz vor Weihnchten in Pattaya verhaftet, er wurde von der dortigen Polizei in seinem Ferienapartement um 3h früh überrascht als wieder Kinder zu ihm kamen! 2 Buben einer 15 und der kleinere unter 14 Jahre.

Er wurde überrascht im Hotelzimmer mit den beiden Buben wo einer der Jungen der Polizei die Türe geöffnet hatte. Er bekam Thailand Verbot – Einreise Verbot und Österreichs Justiz hatte ein Abkommen mit Thailand ihn in Österreich gerichtlich zu betrsfaen für diesen Tatbestand in Thailand.

Es gibt immer noch das Verhaftungsvideo im Netz …

Walter H. Österreicher verhaftet

Genau 5 Jahre danach wurde er auf meine Interventionen wieder in Thailand am Flughafen verhaftet 2015 im Dez.

Es fand keine Verhaftung in den 5 Jahren in Wien statt. Er wurde sogar von Leuten die mit mir Kontakt hatten in Wien mit einem kleineren Jungen wieder gesehen in dieser Zeit.

Österreichs Justiz krümmte ihm kein Haar.

Ich wurde schneller verurteilt als er. Darum wurde ich tätig im Herbst 2015!

Von Kinderschutzvereinen oder Fürsorge habe ich noch nie gehört, dass sie solche Aktionen getätigt hätten. Sie heften sich gerne von anderen Tätigkeiten an ihre Fahnen!  Das schon!

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