Für Eltern und Betroffene…

Gutachter haften auch gegenüber Dritten

Nicht nur im Baugewerbe nehme ich stark an!

Der Oberste Gerichtshof hat kürzlich (OGH 7.9.2011, 7 Ob 77/11s) entschieden, dass ein Gutachter nicht nur seinem Auftraggeber, sondern auch einem durch das Gutachten geschädigten Dritten Schadensersatz zahlen muss, wenn sein Gutachten falsch ist. Obwohl das Gutachten nicht für ihn erstellt wurde, sondern für den Verkäufer, reichte der Käufer eines Grundstückes Klage gegen einen Gutachter ein. Es hatte sich herausgestellt, dass der Boden anders beschaffen war als im Gutachten bescheinigt. Er wollte deshalb das geplante Bauvorhaben abblasen und die Liegenschaft verkaufen.

Beim Baugewerbe,

Der Richter folgte seiner Argumentation, dass er in Kenntnis der wirklichen Bodenbeschaffenheit das Grundstück sicher nicht gekauft hätte. Auch der Oberste Gerichtshof entschied nun für den Käufer. Die Richter vertraten die Auffassung, dass man für ein Bodengutachten auch dem potenziellen Käufer gegenüber hafte. Dieser habe aus dem Gutachten schließen können, dass das Grundstück dahingehend überprüft wurde, ob es sich für die Errichtung von Einfamilienhäusern eigne. Wenn der Gutachter dies positiv bewertet, obwohl sich die Situation im Nachhinein anders darstellt, muss er dem Käufer den sogenannten Vertrauensschaden ersetzen. Dessen Höhe wird nach der Differenzmethode ermittelt. Der Schadensersatz umfasst also jene Summe, um die sich das Vermögen des Geschädigten verringert hat – durch unnütze Aufwendungen wie Grunderwerbssteuer, Eintragungsgebühr, Kosten für die Vertragserrichtung und Maklergebühren.

Aber das Gesetz muss auch für falsche Gutachten bei Sexverbrechen gelten!

 

Zum Beispiel:

  • Wenn Sexverbrecher wieder Rückfällig werden!
  • Wenn ein GutachterIn einem Opfer eine Lüge unterstellt,
  • Einem Opfer falsche Erinnerungen unterstellt.
  • Wenn ein Triebtäter wegen eines für ihn gut ausgelegtem Gutachten frei geht und er wieder weitermacht. (100% aller Triebtäter machen weiter!)
  • Bei Zukunftsprognosen, die niemals beweisbar sind!
  • Da niemand sie kontrolliert und nur anhand des Strafregisters diese Statistiken erstellt werden. Wobei 3 Jahre bzw. 5 Jahre dann die Zahlen auswerfen die von Strafregister herrühren. Inzwischen können viele Kindopfer produziert worden sein, ohne dass der Triebtäter öffentlich wird.
  • Außerdem, machen Fürsorgeämter, Weißer-Ring, Kinderschutzvereine, Kinder& Jugendanwaltschaften keine Anzeige bei einer Sexverbrechensmeldung an sie. Sie machen auch Deals mit Triebtätern und schicken sie in freiwillige Therapie  zu Männervereinen (der Name sagt schon alles aus) oder Verein Neustart. Diese Sexverbrecher werden so nie öffentlich!

Denken Sie darüber nach und handeln Sie richtig, indem Sie bei der Polizei anzeigen und nicht Medienscheu zu sein haben, damit hier endlich alles seine Richtigkeit bekommt. Wenn die Medien eingeschaltet werden, dann erst wird die Justiz tätig!