Sexverbrechen an Kindern…

Milliarden US Dollar Kindopfer -Pranger -Markt…

Es reden sehr viele Experten über das Thema auch die Medien.

Einer will besser sein, als der andere und alle sind sich einig, Sexverbrechern müssen wir helfen,  Therapie zukommen lassen. Ein Versuch dadurch den Triebtäter, der sexuell auf Kinder steht, in den Mittelpunkt zu stellen. Ich höre nie etwas von Opfern vielleicht eine kleine Randbemerkung: “ Die unbekannten Opfer im Netz“.  Oder nicht einmal das.

Kinder werden hier für einen der grausamsten  finanziell erfolgreichsten Märkte dieser Welt, sexuell misshandelt- mit sexueller perverser Gewalt gebrochen,  oder Babys ermordet.  Entmenscht und seelisch ermordet bleiben die Überlebenden zurück. Wer sich sexuell an Kindern vergeht ist ein Sadist, die bevor sie im Internet etwas bekommen, selbst ein gleichwertiges Sexverbrechens-Beweismaterial liefern müssen, um in diesen kriminellen. mafiösen Clans im Darknet beitreten zu können.

Eintrittskarte: Sexverbrechen an Kindern!

Daher ist die Aussage des Verfassungsrichter Österreichs, eine unerhörte Skandalöse aussage:

“ Das ist ja nur ein digitales Delikt!“

Dieser Richter hat keinen Respekt vor Kindern und schon gar nicht vor den Kindopfern seines Mandaten, der sich vor diesen Sexverbrechen-Videos, die er sich runterladet  einen runter holt. Sich ergötzt und aufgeilt je nachdem was er bevorzugt und das auf Jahre hindurch. Es gibt keinen Konsumenten sondern alle die im Darknet herausgefischt werden sind reale Sextäter. Das ist Fakt.

Ich war immer in der Öffentlichkeit tätig.

RUNDER TISCH -KTZ 16.12.2013

Kindervergewaltiger: Gefängnis oder Therapie?

KTZ -Runder Tisch 16.12. 2012

Kärntner runder Tisch KTZ   16.12.2013 veröffentlicht.

Kinderschänder im Internet– zu diesem Thema diskutierten am Kärntner Tisch der KTZ –

Hermine Reisinger >>Plattform gegen sexuelle Gewalt<<,

Präsident der Kärntner Rechtsanwaltskammer  Gernot Murko,

Der Psychiater und Neurologe Herwig Oberlerchner,

sowie die Kriminalisten des Landeskriminalamtes  Gerhard Schadenbauer (Chefinspektor  Ermittlungsbereich Sexualdelikte) Und Erwin Rogi (Chefinspektor, Informationstechnik)

Die Diskussionsrunde Foto KTZ

Sie schänden Babys und lassen sich dabei filmen. Ein Millionengeschäft. Und nur  ein Bruchteil der perversen Täter wird tatsächlich gefasst. Experten diskutierten am Kärnten Tisch, wie man mit Seelenkillern verfahren soll.

Lisa Kassin

Diese Kinder haben keine Lobby. Sie werden geschändet, misshandelt, vergewaltigt, Bilder und Filme ins Internet gestellt. Kinderschänder verdienen damit Millionen. Wie ist der Ist stand, würden härtere Strafen abschrecken?

Hermine Reisinger:

Ich denke, dass nicht einmal ein Promille aufgedeckt wird. Ganz reale Kinderschänder drehen zu Hause ihre Videos, wie sie die Kinder sexuell misshandeln. Um Mitglied im Netz zu werden, müssen sie   eine „Aufnahmeprüfung“ machen, eigene Produktionen eingeben.

Kriminelle Vereinigungen mit Millionen Webseiten im Netz werden vom Gesetz geschont. Aufgedeckt wird in Österreich nichts, da kommt die IP-Adresse aus den USA –wie bei den letzten Fälle mit 63 inkriminierten Österreichern- und dann beginnen unsere Ermittler mit den Ausforschungen. Auf einer CD können Massen an Materialien sein. Dann gibt es Auftraggeber, die Babys nicht nur zu Tode vergewaltigen sondern auch noch die Leiche schänden. Die Gesellschaft soll informiert werden, was dort wirklich passiert. Und man   spricht verharmlosend von >> Kinderpornos<<.

Was falsch ist.

 Hermine Reisinger:

Ja, sicher, denn was hat ein Baby mit Pornos zu tun? Absolut nichts! In der Pornoszene hat man unter normalen Umständen einen Vertrag wo genau festgelegt ist, was man tut und was nicht. Kinderschänder haben Freilauf, Sie können die Kinder massakrieren. In Deutschland wurde jetzt ein Fall aufgedeckt, wo dem Kind K.-o.-Tropfen gegeben wurden. Es ist daran gestorben, anstatt die Rettung zu verständigen, hat der Mann das Kind weiter vergewaltigt. So weit sind wir heute schon. Ich finde, dass es andere gesetzliche Rahmenbedingungen geben müsste.

Wie sehen das die Kriminalisten?

 Erwin Rogi:

Das Problem ist, dass es dafür einen Markt gibt.

Das heißt, wer in Villach, Paternion oder Ferlach auf so eine Seite geht, muss bereits selbst Bilder oder Videos geliefert haben?

 Erwin Rogi:

Man muss zumindest einmal etwas eingeben, damit man in die Szene hineinkommt. Das ist richtig. Wir dürfen das nicht, die Polizei kann nicht als Agent Provokateur anbieten.

Reisinger Hermine:

Der Täter muss sich einer geschlossenen Gesellschaft sicher sen. Wenn man die Polizei nicht arbeiten lässt ist das Schutz für die Täter, und das Verbrechen wird gefördert. Die Fahnder müssten massiv unterstützt werden!  In Holland hat man ein fiktives Kind ins Netz gestellt.

Erwin Rogi:

Einen sogenannten „Honey Pot“ . Man schaut, wer ins Netz geht. Das hat aber nicht die Exekutive gemacht, sondern ein privater Verein.

Gernot Murko:

Wenn ich mir Ihre Ausführungen anhöre Frau Reisinger, dann brauchen wir keine Verschärfung der Gesetze. Mehr als Mord kann‘s nicht sein, mehr als Lebenslängliche Strafandrohung kann es nicht geben in diesem Zusammenhang. Und da wird auch eine Verschärfung  der Gesetze nichts richten können.  Da wird es wohl vernünftige Mordermittlungen geben.

Reisinger Hermine:

Im Internet?

Gernot Murko:

Man muss nach der IP Adresse schauen, und wenn die Materialien gefunden wurden, ist das auszuwerten. Das wird die Polizei auch tun.

Reisinger Hermine:

Bei dieser Datenmenge?

Erwin Rogi:

Man muss ja nicht alle Bilder sichten- für eine Anklage reicht eine Auswahl.

Gerhard Schadenbauer:

Man muss differenzieren- zwischen den Tätern, die Mord und schweren sexuellen Missbrauch begehen, und den Konsumenten.

Reisinger Hermine:

Konsumenten gibt es nicht. Man kann nichts sichten, wenn man sich nicht selbst einbringt.

Gerhard Schadenbauer:

Wenn sich jemand 5 Minuten vor den Computer setzt und KINDERPRONOGRAFISCHE Material finden will, wird er es bald haben.

Gernot Murko:

Selbst wenn man den Strafrahmen auf Lebenslang erhöht, wird sich überhaupt nichts ändern. Ich halte die Generalprävention in diesem Zusammenhang für unangebracht. Weil im Internet noch immer die große Wahrscheinlichkeit besteht, nicht erwischt zu werden. Pädophile Neigung ist Ausdruck einer psychiatrischen Anamnese. Dem Täter ist die Strafe völlig egal. Bei Mord oder schwerer Körperverletzung befinden wir uns ohnehin in einem anderen Bereich.

Reisinger Hermine:

Die Kinder werden ja gar nicht gerettet. Man hat keinen Beweis. Man sieht das nur im Internet und niemand weiß wer das Kind ist.

Gerhard Schadenbauer:

99 Prozent der Männer surfen auf Pornoseiten, sage ich jetzt sehr salopp. Und da kann es sehr wohl sein, dass da auch kinderpornografische Dateien auftauchen, ohne dass man das will. Man stößt zufällig darauf. Damit sind wir jeden Monat konfrontiert. 2009 hat der Gesetzgeber das wissentliche Betrachten eingebracht, das mit Strafe bedroht ist.

 

Mindesthaft von 5 Jahren kontra Psychotherapie:

Eine Mindeststrafe ab fünf Jahren wäre gut, weil sich die Opfer in dem Zeitraum vom Täter und der ihnen angetanen Gewalt distanzieren können“

Reisinger Hermine

 Fortsetzung von ober der Überschrift:

Reisinger Hermine:

Woher kommen die Bilder, wenn es nur Konsumenten gibt?

Gerhard Schadenbauer:

Aus dem Ostblock und dem asiatischen Raum.

Reisinger Hermine:

Ich kenne österreichische Kinder. Die können nicht anzeigen, weil es die Beweise nur im Internet gibt.

Gerhard Schadenbauer:

Das gibt es auch. Da gelingt es uns aber doch zum Großteil, dass wir die Täter ausforschen. Die Zahl der Kinderschänder ist  in Kärnten wesentlich größer als jene die Kinder  schänden, diese Handlung filmen und ins Internet stellen.

Reisinger Hermine:

Das ist der Trend.

Gerhard Schadenbauer:

Nein, das ist eine Schattenseite, darüber wird nicht geredet. Die Bevölkerung nimmt das erst dann wahr, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind, der Mann verurteilt wird und sie aus den Medien erfahren, dass es im Raum Villach- Land einen Kinderschänder gab. Dann redet man darüber, dass es ein Witz ist, dass der nur ein Jahr bekommt.

Warum nur ein Jahr?

Gernot Murko:

Wir haben ein Missverhältnis beim Strafrahmen zwischen Vermögensdelikten und Delikten gegen die körperliche und sexuelle Integrität. Mit Strafen schreckt man nicht ab. Ich halte Kinderschänder für psychisch schwer gestört.

Wie sehen das die Psychiater? Ist das Therapierbar?

Herwig Oberlerchner:

Für Menschen mit einer psychischen Erkrankung zählen nicht Strafe und Wegsperren sondern der Zugang zu einer Therapie. Ob der Maßregelvollzug das Richtige ist, ist fraglich, wenn man sich anschaut, wie das Angebot in diesen Einrichtungen ausschaut. Ein Gespräch alle 14 Tage wird die Lage nicht gerecht. 50 Prozent haben selbst Gewalt erfahren. Aus diesen Täter-Opfer- Konstellation bekommt man den Patienten nur heraus, wenn man mit ihm psychotherapeutisch arbeitet.

Gerhard Schadenbauer:

Nehmen wir an, ein Kinderschänder bekommt 3 Jahre. Er wird schon im Vollzug therapiert und nach 2 Jahren freigelassen. Denn wenn er seine Strafe abgesessen hat, kann man nicht mehr auf ihn einwirken. Der gelockerte Vollzug muss er sich  melden, bekommt Auflagen und muss sich der Behandlung unterwerfen.

Reisinger Hermine:

In den“ Psycho-Sanatorien“ sind die Kinderschänder geschützt und unter sich, sie werden nicht mit einem Mörder, einem Raubmörder zusammengelegt. Eine Therapie ist sehr teuer und es gibt keine Erfolgsgarantie.

Gernot Murko:

Wir kommen in eine Grundsatzdiskussion. Laut moderner Gehirnforschung muss es keine Schuld, keine Strafe geben, weil jede kriminelle Handlung eine Falschverknüpfung von Synapsen ist und man daher Straftäter nur wegsperren kann, weil alles andere nicht funktioniert. Das glaube ich so aber nicht.

Herwig Oberlerchner:

Es ist falsch.

Gernot Murko:

Wenn das psychiatrisch behandelbar ist, dann ist das durchzuführen, und die Gesellschaft trägt die Verantwortung. Wegsperren ist keine Lösung. Der nächste Schritt wäre, wenn man es brutal formuliert der Ruf nach der Todesstrafe.

Reisinger Hermine:

Das ist kein Thema!

Herwig Oberlerchner:

Wo ist die Grenze des Strafmaßes?

Reisinger Hermine:

Eine Mindeststrafe ab 5 Jahren wäre gut. Weil sich die Opfer in der Zeit vom Täter, von der ihnen angetanen Gewalt distanzieren, und ein neues Leben aufbauen können. Das wäre zugleich eine

Abschreckung, jetzt lachen die Kinderschänder die Justiz aus.

Herwig Oberlerchner:

Wir reden vom Worst Case. Was wir brauchen, ist Prävention, Aufklärung für Eltern und Kinder, was Internetuser betrifft. Oft sind die Kinder viel versierter am Computer, und die Eltern kennen sich überhaupt nicht mehr aus. Kinder sind verführbar. Wir brauchen im PC automatisch implementierte Schutzprogramme. Dann müsste es eine Selbstbeschränkung aller Suchmaschinen geben, dass man bestimmte Dinge über Google oder Yahoo gar nicht bekommt. Und dann brauchen wir Psychotherapie auf Krankenschein für Opfer, die später eventuell zu Tätern mutieren.

Am 16.12.2013 war diese sehr lebhafte Diskussionsrunde mit Redakteurin Lisa Kassin! Danke!

Leider gibt es die KTZ somit die  Journalistin Lisa Kassin nicht mehr.

————————————————————————————————————————————